E-Rechnung im Handwerk

E-Rechnung im Handwerk: Jetzt vorbereiten, im Alltag Zeit sparen

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, für das Ausstellen laufen Übergangsfristen. Wir unterstützen Handwerksbetriebe dabei, E-Rechnungen zu empfangen, einzuspielen und sauber in der Buchhaltung zu erfassen.
Handwerker prüft eine Rechnung

Was die E-Rechnung für Ihren Betrieb bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 betrifft es Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 auch die übrigen betroffenen Betriebe. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen; daneben gibt es weitere Ausnahmen.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Eine einfache PDF-Datei per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.

So unterstützen wir Sie

  • Einspielen von E-Rechnungen in Ihre Buchhaltung
  • Erfassen und Vorkontieren von Lieferantenrechnungen
  • Erstellen Ihrer Ausgangsrechnungen
  • Abgleich der Zahlungen mit den Rechnungen
  • Geordnete Unterlagen für Ihren Steuerberater

Rechtzeitig umstellen statt kurz vor der Frist

Je früher die E-Rechnung in Ihren Abläufen ankommt, desto entspannter wird die Umstellung. Sprechen Sie uns an – gemeinsam klären wir, wie Ihre Rechnungen künftig eingehen, erfasst und weitergegeben werden.

Fragen zur E-Rechnung?

Wir helfen Ihrem Handwerksbetrieb bei der Umstellung – rufen Sie uns einfach an.

Stephanie Roehnert Buchhaltungsservice

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