E-Rechnung im Handwerk
E-Rechnung im Handwerk: Jetzt vorbereiten, im Alltag Zeit sparen
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, für das Ausstellen laufen Übergangsfristen. Wir unterstützen Handwerksbetriebe dabei, E-Rechnungen zu empfangen, einzuspielen und sauber in der Buchhaltung zu erfassen.

Was die E-Rechnung für Ihren Betrieb bedeutet
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 betrifft es Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 auch die übrigen betroffenen Betriebe. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen; daneben gibt es weitere Ausnahmen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Eine einfache PDF-Datei per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.
Rechtzeitig umstellen statt kurz vor der Frist
Je früher die E-Rechnung in Ihren Abläufen ankommt, desto entspannter wird die Umstellung. Sprechen Sie uns an – gemeinsam klären wir, wie Ihre Rechnungen künftig eingehen, erfasst und weitergegeben werden.
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